Versicherungs-Lexikon

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 Jahresarbeitsentgeltgrenze
Arbeitnehmer, die Arbeitsentgelt beziehen sind Pflichtversicherte in der Gesetzlichen Krankenkasse. Sie sind jedoch versicherungsfrei, wenn ihr Einkommen 75% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) übersteigt.

Die Versicherungspflichtgrenze liegt seit 01.01.2006 bei 47.250 € brutto/Jahr (das entspricht 3.937,50 €/Monat bei 12 Monatsgehältern bzw. 3.634,62 € bei 13 Monatsgehältern).Das Netto-Einkommen spielt dabei keine Rolle. (West und Ost) .

























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