Abgeltungssteuer und Altersvorsorge
16.06.2008 15:15:00
Die Abgeltungssteuer und die Altersvorsorge Ab dem 01.01.2009 sind wir in Deutschland
wieder einmal um eine Steuer reicher - die Abgeltungssteuer wird nämlich
genau an diesem Tag eingeführt. Vereinfacht gesagt bedeutet diese Steuer,
dass alle Erträge, die man aus Kapitalanlagen generiert, mit einem pauschalen
Steuersatz von 25%, zzgl. Kirchensteuer, zzgl. Solidaritätszuschlag (höchstens
jedoch 28%) versteuert werden müssen. So berechtigt die Einführung dieser
Steuer vielleicht auch sein mag - für Menschen die Altersvorsorge in Form
von Investmentfonds, Sparkonten, Festgeldern oder etwaigen anderen Anlageformen
betreiben, ist diese Steuer ein echter Schlag ins Gesicht, werden doch am Auszahlungszeitpunktüber
25% der Erträge einfach so abgeknapst. Im Prinzip ist es doch so, dass damit
nun auch die letzten lukrativen Altersvorsorgeverträge deutlich an Attraktivität
verlieren. Wer aber die Abgeltungssteuer in Bereich der Altersvorsorge umgehen
will, sollte sich nun vermehrt nach einem alten Klassiker umschauen - den eigenen
vier Wänden. Nach wie vor sind die eigenen vier Wände nämlich die
beste Möglichkeit, private Altersvorsorge zu betreiben, wohnt man durch den
Erwerb eines Eigenheims doch im Alter mietfrei oder kann, sofern man mehrere Immobilen
besitzt, durch Mieteinkünfte ein fortlaufendes Einkommen erzielen. Sehr interessant
sind in diesem Zusammenhang Abschreibungsobjekte im Bereich der historischen Häuser/Immobilien,
sprich der Altbauten. Besonders in diesem Bereich gibt es sehr lukrative Möglichkeiten,
den Kaufpreis einer Immobile durch steuerliche Abschreibungen deutlich zu senken.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Abgeltungssteuer in der Altersvorsorge
zwar ein echter Rückschlag für Sparverträge jeder Art ist, es aber
nicht desto trotz sehr interessante Alternativen für die private Altersvorsorge
gibt. Mit Sicherheit wird es hier eine Rückbesinnung auf die Klassiker der
Altersvorsorge geben - z.B. die eigenen vier Wände.
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