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Änderungen an der Rentenversicherung 2007


17.01.2007 00:51:56
Zum Beginn jedes Jahres ändern sich zentrale Werte in der gesetzlichen Rentenversicherung:

Der Beitragssatz, der je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird, steigt von bisher 19,5 Prozent auf 19,9 Prozent.

Die Beitragbemessungsgrenze, die übrigens eine große Rolle bei der private Krankenversicherung spielt, beträgt in den alten Bundesländern unverändert monatlich 5.250 Euro, in den neuen Bundesländern steigt sie auf 4.550 Euro.

Die Bezugsgröße hat Bedeutung z. B. für die Beitragsberechnung für versicherungspflichtige Selbständige und beträgt in den alten Bundesländern unverändert 2.450 Euro monatlich, in den neuen Bundesländern steigt sie auf 2.100 Euro.

Der Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbständige steigt in den alten Bundesländern auf 487,55 Euro monatlich und in den neuen Bundesländern auf 417,90 Euro.

Der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte beträgt einheitlich 79,60 Euro monatlich, der Höchstbeitrag 1.044,75 Euro.

Für Arbeitslosengeld II – Bezieher wird die Beitragsbemessungsgrundlage für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge ab dem 1. Januar 2007 von monatlich 400 Euro auf 205 Euro reduziert.

Die Hinzuverdienstgrenze bleibt bei allen Renten (Altersrente oder Erwerbsminderungsrente), die vor dem 65. Geburtstag bezogen werden, einheitlich in Ost und West mit 350 Euro im Monat konstant. Zwei Mal pro Jahr sind 700 Euro erlaubt. Wird diese Einkommensgrenze überschritten, kann je nach Höhe des Hinzuverdienstes eine Teilrente gewährt werden.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

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