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Was ändert sich an der Rente 2007


12.03.2007 19:43:26
Nachgelagerte Besteuerung
Bereits vorher beschlossen wurde die nachgelagerte Besteuerung der Renten. Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt in den nächsten Jahrzehnten schrittweise an. Von heute 54 auf dann 100 Prozent im Jahr 2040. Durch den beschlossenen späteren Renteneintritt fällt nun der steuerpflichtige Anteil höher aus.

Witwenrente
Die große Witwenrente, sie beläuft sch auf 5 bis 60 Prozent der Rente des Verstorbenen, wird künftig erst für Hinterbliebene ab 47 Jahren (bisher: 45 Jahre) ausgezahlt.

Rentenabschläge
Wer 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen kann, darf auch künftig bereits mit 63 in den Ruhestand gehen. Allerdings erfolgen dann Abschläge von der Rente und zwar für die gesamte Rentenbezugsdauer. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat, den man vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze in Rente geht.

Altersgrenze
Das gesetzliche Renteneintrittsalter wird ab dem Jahr 2012 schrittweise angehoben. Betroffen sind die Jahrgänge ab 1947. Wer beispielsweise 1947 geboren ist, muss dann bis 65 Jahre und einen Monat arbeiten. Ab dem Jahrgang 1958 steigt das Rentenalter dann um jährlich um zwei Monate an. Der Geburtsjahrgang 1964 ist dann der erste, der erst mit 67 abschlagsfrei in rente gehen kann.

Der frühest mögliche Rentenbeginn wird künftig bei 63 Jahren liegen. Bisher konnte man zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr in Rente gehen. Auf das Versorgungsrecht der Beamten sollen die Maßnahmen der Rentenversicherung wirkungsgleich übertragen werden.

Altersrente für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte müssen für den Rentenbezug mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen. Auch hier wird das Renteneintrittsalter angehoben, von 63 auf 65 Jahre. Mit Abschlägen können Schwerbehinderte bereits mit 62 in Rente gehen.

Beitragssatz
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung soll infolge der Reform trotz der demographischen Entwicklung bis zum Jahr 2020 nicht über 20 Prozent und bis 2030 nicht über 22 Prozent des Bruttolohns steigen. Derzeit liegt der Satz bei 19,9 Prozent.

Private Vorsorgeprodukte
Die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung soll auch im Bereich der betrieblichen und privaten Altersvorsorge nachvollzogen werden. Dadurch werden Änderungen bei der Riester-Rente, der staatlich geförderten betriebliche Altersvorsorge (Entgeltumwandlung), der Rürup-Rente und bei privaten Lebensversicherungen erforderlich.

Ausnahmeregelungen
Langjährig Versicherte, d.h. Personen mit 45 Versicherungsjahren, können auch weiterhin ohne Abschläge mit 65 in Rente gehen. Kindererziehung zählt bis zum 10. Lebensjahr des Kindes als Beitragszeit für die Rentenversicherung. Bisher kommt lediglich ein kleiner Teil der Beschäftigten auf 45 Versichertenjahre: Nur 28 Prozent der Männer und 4 Prozent der Frauen.

Erwerbsminderungsrente
Für den Personenkreis, der aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeit nicht mehr ausüben kann, wird der Abschlag auf maximal 10,8 Prozent festgelegt. Die Betroffenen können weiter mit 63 abschlagsfrei Rente gehen, allerdings nur, wenn sie 35 Beitragsjahre (ab dem Jahr 2023: 40 Jahre) vorweisen können.

Wer vor Januar 1955 geboren ist und bis Ende 2006 verbindlich einen Altersteilzeitvertrag mit dem Arbeitgeber abgeschlossen hat, bleibt von der Anhebung der Altersgrenzen verschont und gnießt Vertrauensschutz. Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die "Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus" bezogen haben.

Quelle







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