Altersvorsorge im Scheidungsfall
Im Scheidungsfall ist für Ehepartner der sogenannte Versorgungsausgleich
vorgesehen. Dem Ausgleichsberechtigten steht dann die Hälfte des Wertunterschieds
der während der Zeit der Ehe erworbenen individuellen Rentenansprüche
zu. Klingt einfacher, als es ist!
Quelle
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